Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert. Die Einäscherung ist auch die Voraussetzung für die Durchführung der See-, Luft-, Weltraum- oder Diamantbestattung. Die Asche wird später in einer Urne beigesetzt. Dazu ist eine besondere Verfügung notwendig. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab. Die dafür vorgesehenen Formulare erhalten sie bei uns. Für die Beisetzung selbst gelten bis auf die Fristen die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung.
Grundsätzlich können Sie sich zwischen einem Urnenwahlgrab für 2 oder 4 Urnen, einem Anonym- oder Reihengrab oder einer Beisetzung in einem bestehenden Erdwahlgrab entscheiden. Wir beraten Sie bei dieser Entscheidung selbstverständlich gerne.
Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung im Krematorium oder nach der Einäscherung auf dem Friedhof stattfinden.